Gebrauchsanleitungen

Für den Endkunden sind Gebrauchsanleitungen das a und o.

Warum nehmen es die Hersteller hier häufig nicht so genau? Wahrscheinlich ist es für das Management häufig nur ein Kostenfaktor. Dabei ist die Gebrauchsanleitung Bestandteil des Produkts! Mit allen rechtlichen (finanziellen) Konsequenzen.

Dabei gibt es seit vielen Jahren für diesen Bereich eine Norm.

Exkurs:

Für die Erstellung von Gebrauchsanleitungen (Benutzerinformationen) ist die Doku-Norm DIN EN 82079 gültig. Die Technische Dokumentation ist Bestandteil des in den Verkehr gebrachten Produkts. D.h. Produktbestandteil. Eine mangelhafte Technische Dokumentation ist gleichzeitig ein Produktmangel (Produktfehler) und bestimmt damit auch die Möglichkeiten des Kundens, eine Wandlung etc. ggf. auch Regreß (Schadensersatz) zu verlangen. Ein Instruktionsfehler liegt vor, wenn die Gebrauchsanleitung Mängel aufweist.

Also ist es für jedes Unternehmen daher bedeutsam eine korrekte, vollständige Dokumentation zu erstellen. Dabei ist es völlig gleich wie einfach oder komplex das Produkt ist. Die Anforderungen daran regelt die DIN EN 82079 (seit Juni 2013 auch auf Deutsch erhältlich).

Allgemein wird gefordert, das die Funktionalität des Produktes beschrieben wird und Fragen der Nutzer WO? WER? WAS? WANN? WIE? WARUM? sollten vorweggenommen und passende Antworten gegeben werden.

Die Zielgruppe dient als Basis für die Detailliertheit. Die Tiefe und Details der Informationen müssen an die Wissensvoraussetzungen der Zielgruppen angepasst werden. Gebrauchsanleitungen müssen die Vollständigkeit der relevanten Informationen auf einer ausreichenden Beschreibungstiefe sicherstellen, die auf dem gesicherten Informationsbedarf der Zielgruppe gründet.

Zum Punkt Verständlichkeit wird angemerkt, das der Nutzer so geführt werden sollte, dass er einen einzigen Schritt liest, durchführt, die Wirkung erkennt und dann den nächsten Schritt liest.

(Siehe z.B. IHK Koblenz, August 2015)

Wichtige Forderungen (Merkmale) der Norm für die Gebrauchsanleitungen sind u.a.:

  • Qualifikation der Dokumentenersteller
  • Zielgruppenorientierung → Berücksichtigung der Bedürfnisse von Zielgruppen
  • Darstellungskonventionen
  • Terminologie, Satzbau, Formulierungen
  • Schriftgröße
  • Zeilenabstand
  • Zeilenlänge
  • Seitennummerierung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Stichwortverzeichnis (Index)
  • Überschriften
  • Abbildungen
  • Warn-/Sicherheitshinweise
  • Elektronische Auslieferung (Vermerkt auf Verpackung, Anforderung ISO 9241)
  • Struktur der Anleitungen

 

Rademacher muss – will es normkonform werden – hier noch erheblich nachbessern:

  1. Es muss eine Trennung entsprechend der Zielgruppe (Einsatzart) stattfinden. Denn die Handhabung als
    1. Einzelgerät
    2. Verbund mit anderen DuoFern-Geräten oder
    3. Verbund über den homepiloten unterscheiden sich deutlich.
  2. Es müssen alle Punkte die im Menü der einzelnen Geräte beim Einsatz des homepiloten erscheinen vollständig beschrieben werden. (Auch wenn sie wiederkehrend sind).

Gerade beim Einsatz der Komponenten mit dem homepiloten (hier ermöglicht die Software deutlich mehr Möglichkeiten“ bleibt noch „viel Luft nach oben“, um die Norm zu erfüllen.

Für den ambitionierten Endanwender, ergeben sich schnell Fragen, offene Punkte … Das darf nicht sein! Gerade bei dem Einsatz „Neuer Technolgien“ muss auf Seiten der Endanwender ein entsprechendes Wissen vorhanden sein, um sich im ‚Notfall‘ helfen zu können.

 

Ein Beispiel für das Verbesserungspotenziel sich die Beschreibungen für das Anmelden (Anlernen) der Geräte. Den betreffenden Hinweis fand ich erst durch Zufall beim Einbinden der 4. Komponente.

Anmeldematrix

Hier finden sich kurze Beschreibungen zur Anmeldung an den homepiloten aber auch allen anderen Geräteanmeldungen.